Hausordnung der Grundschule Marienrachdorf

                                                                                                                           (21. November 2024)

1.      Wir behandeln uns mit Respekt und sind höflich und rücksichtsvoll zueinander.

2.      Die Schülerinnen und Schüler werden vor Unterrichtsbeginn ab 7.45 Uhr beaufsichtigt und sollen sich somit auch erst ab 7.45 Uhr auf dem Schulgelände einfinden. Kinder der BGS werden ab 7.30 Uhr in den Räumlichkeiten der BGS beaufsichtigt. Um 7.50 Uhr beginnt für alle Kinder der „Offene Unterricht“. Die Schülerinnen und Schüler halten sich ab dann in ihren Klassenräumen auf und bereiten ihren Platz für den Unterricht vor, der um 8.00 Uhr beginnt.

3.      Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen den Klassenraum und das Schulgebäude. Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist Kindern nur nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft möglich.

4.      Die Schülerinnen und Schüler bleiben während des Schultages auf dem Schulgelände. Entfernt sich ein Schüler oder eine Schülerin unerlaubt vom Schulgelände, so werden unverzüglich die Eltern informiert.

5.      In der großen Pause entscheidet die Pausenaufsicht über die Freigabe der Spielbereiche.

6.      Auf der Rutsche und am Reck dürfen keine Springseile oder Leinen genutzt werden, da dies sehr gefährlich werden kann.

7.      Es darf nicht mit Schnee geworfen werden, da die Verletzungsgefahr groß ist.

8.      Die Toilettenräume dürfen nicht als Aufenthaltsort oder Spielraum genutzt werden. Die Toilette ist von jedem Kind sauber zu hinterlassen.

9.      Am Ende der Pause hilft jedes Kind mit, die Spielsachen in die richtigen Container zurückzulegen.

10.   Vor dem Eintreten in das Schulgebäude, insbesondere bei Pausenende, stoppen die Kinder an der Markierung vor dem Eingang und warten auf das Zeichen der aufsichtsführenden Lehrkraft zum Hereinkommen. Dabei verhalten sich alle Kinder sehr rücksichtsvoll.

11.   Im Schulgebäude gehen alle Kinder langsam und leise.

12.   Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, das Eigentum anderer zu achten und das Schuleigentum pfleglich zu behandeln. Für verursachte Schäden haften die Eltern.

13.   Jedes Kind achtet darauf, mit dem Verbrauch von Materialien sparsam umzugehen

14.   In den Klassen befinden sich drei Mülleimer (gelb für Verpackungen, dunkelgrün für Papier und schwarz für Restmüll). Jedes Kind hat dafür Sorge zu tragen, dass Abfälle in die richtigen Mülleimer geworfen werden. Zum Unterrichtsende muss der Klassendienst dafür sorgen, dass diese Mülleimer in die entsprechenden Mülltonnen entleert werden.

15.   Die Schule soll für jedes Kind ein geschützter Ort sein. Daher ist aus datenschutzrechtlichen Gründen in den Unterrichts- und Betreuungsräumen sowie der Turnhalle den Schülerinnen und Schülern das Mitführen von Handys, internet- oder GPS-fähigen Geräten (Uhren, Spielzeug…) verboten. In allen anderen Bereichen müssen o.g. Geräte dauerhaft ausgeschaltet sein. Bei Verstoß gegen diese Regelung wird das betroffene Gerät eingezogen und kann erst nach Unterrichtsende von den Eltern bei der Lehrperson abgeholt werden.

16.   Nach dem Unterricht stellen sich die Buskinder nach Ortschaften geordnet in den entsprechenden Bereichen auf und werden von einer Aufsichtsperson zu den Bussen begleitet.

17.   Vergessene Arbeitsmittel dürfen nach Unterrichtsende weder von Kindern noch von Eltern aus dem Klassenraum geholt werden. Auch das Schulpersonal händigt vergessen Materialien nicht aus.

18.   Die Schuleingangstüren müssen aus Sicherheitsgründen während des Schulbetriebes geschlossen gehalten werden. Erwachsene Personen kündigen immer durch Klingeln ihren Besuch an und warten, bis sie vom Schulpersonal eingelassen werden.